Neuigkeiten

Verlängerung von Äquivalenzbescheinigungen bis 31. Mai 2022

Der AZAV-Beirat nach § 182 SGB III hat am 01. April 2022 beschlossen, das das Verfahren zum Umgang mit Äquivalenzbescheinigungen formlos und automatisch bis zum 31. Mai 2022 verlängert wird. Alle bestehenden....
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Klarstellung zur Anwendung des § 34 PflBG

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hat am 27.01.2022 wichtige Klarstellungen zur Anwendung bzw. Berücksichtigung des § 34 PflBG im Rahmen der Maßnahmekalkulationsprüfung...
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Verlängerung von Äquivalenzbescheinigungen bis 31. März 2022

Der AZAV-Beirat nach § 182 SGB III hat gestern seine Empfehlung "Pandemiebedingte Änderungszulassung" aktualisiert. 1. Für bereits ausgegebene Äquivalenzbescheinigungen ohne zeitliche Befristung gilt:...
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