AZAV-Zertifizierung für Bildungsanbieter

Machen Sie Ihre Bildungsangebote
förderfähig

Mit der AZAV-Träger- und Maßnahmenzulassung schaffen Sie die Voraussetzung für Angebote über AVGS und Bildungsgutschein.
Trägerzulassung nach § 2 AZAV als Grundlage
Maßnahmenzulassung für AVGS und Bildungsgutschein
Zulassungsentscheidung bei optimaler Vorbereitung in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen
Unverbindliche Erstanfrage · Persönliche Rückmeldung · Keine Terminbuchung erforderlich

Was benötigen Sie für Ihre AZAV-Zertifizierung?

Tragen Sie unverbindlich Ihre E-Mail-Adresse ein. Das DeuZert-Team meldet sich persönlich, bespricht Ihr Vorhaben und schickt Ihnen die passenden Anfrageformulare.



    Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.
    DAkkS-akkreditierte Fachkundige Stelle
    Für AZAV-Zulassungsverfahren
    Alle sechs Fachbereiche
    Zulassungsberechtigt seit Beginn
    Persönliche Begleitung
    Direkte Ansprechpartner
    Bundesweit anerkannt
    Für Agenturen für Arbeit und Jobcenter
    Ihr Ziel – unser Weg dorthin

    Ein klarer Weg zur AZAV-Zertifizierung

    Sie möchten geförderte Bildungsangebote anbieten. DeuZert unterstützt Sie dabei, die passende Zulassungsstrategie zu verstehen, Ihr Verfahren strukturiert vorzubereiten und die nächsten Schritte planbar umzusetzen.
    Klarheit über den Bedarf
    Sie erfahren, welche Träger- und Maßnahmenzulassungen für Ihr Vorhaben relevant sind und wie beide Verfahren zusammenspielen.
    Strukturierte Vorbereitung
    Fragebögen, Informationen und klare Prüfschritte helfen Ihnen, Unterlagen und Prozesse gezielt auf das Audit vorzubereiten.
    Zugang zum Fördermarkt
    Mit erfolgreicher Zulassung schaffen Sie die Grundlage für Angebote über Bildungsgutschein und AVGS.

    Vom Bildungsträger zur förderfähigen Maßnahme

    1.

    AZAV-Trägerzulassung

    Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Fachkompetenz und Qualitätssicherung.
    2.

    AZAV-Maßnahmenzulassung

    Prüfung von Arbeitsmarktrelevanz, Konzept, Kosten und Teilnahmebedingungen.
    3.

    Förderfähiges Bildungsangebot

    Grundlage für Angebote mit AVGS oder Bildungsgutschein.
    Träger- und Maßnahmenzulassung

    Zwei Leistungen, die sinnvoll zusammengehören

    Die Trägerzulassung nach § 2 AZAV ist die Voraussetzung für eine Maßnahmenzulassung. Bei der Erstzulassung können beide Verfahren aufeinander abgestimmt und gegebenenfalls gemeinsam durchgeführt werden.
    Trägerzulassung im Fokus: Für Organisationen, die arbeitsmarktpolitisch geförderte Leistungen anbieten möchten.
    Maßnahmenzulassung als nächster Schritt: Für Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen sowie berufliche Weiterbildung.
    Passende Fachbereiche: DeuZert ist für alle sechs Fachbereiche der aktiven Arbeitsförderung zulassungsberechtigt.
    Für wen geeignet?

    Für Anbieter arbeitsmarktnaher Bildungsleistungen

    Die AZAV ist besonders relevant, wenn Ihre Leistungen über Jobcenter, Agenturen für Arbeit oder andere Förderwege finanziert werden sollen.
    Bildungsträger
    Weiterbildung, Umschulung und Qualifizierung.
    Coachinganbieter
    Aktivierung, Bewerbung und Integration.
    Akademien
    Berufliche und digitale Bildungsangebote.
    Unternehmen
    Eigene geförderte Bildungsbereiche.
    Soziale Träger
    Teilhabe, Rehabilitation und Unterstützung.
    Unverbindliche Erstanfrage
    Beispiele

    Typische förderfähige Bildungsangebote

    Ob ein konkretes Angebot zugelassen werden kann, wird immer im Einzelfall geprüft.

    Coaching & Aktivierung

    Bewerbungstraining
    Jobcoaching
    Karrierecoaching
    Gründungscoaching
    Berufliche Orientierung
    Integrationsbegleitung

    Weiterbildung & Qualifizierung

    IT-Weiterbildung
    Kaufmännische Kurse
    Teilqualifikation
    Umschulung
    Pflege & Gesundheit
    Logistik & Technik
    Warum AZAV?

    Marktzugang für geförderte Bildung

    Die Zulassung eröffnet Ihnen den Zugang zu öffentlich geförderten Teilnehmenden und schafft einen nachvollziehbaren Qualitätsnachweis.
    Das erreichen Sie:
    Angebote über Bildungsgutschein oder AVGS ermöglichen
    Neue Zielgruppen und Fördermärkte erschließen
    Qualität gegenüber Partnern und Teilnehmenden nachweisen
    Qualität gegenüber Partnern und Teilnehmenden nachweisen
    Interne Prozesse nachhaltig professionalisieren

    Wichtig zu wissen:

    Ohne die erforderliche Träger- und Maßnahmenzulassung können Angebote nicht über AVGS oder Bildungsgutschein gefördert werden.
    Privat finanzierte Angebote bleiben grundsätzlich möglich.
    Was wird geprüft?

    Träger und Maßnahme werden getrennt bewertet

    Die Trägerzulassung prüft Ihre Organisation. Die Maßnahmenzulassung bewertet das konkrete Bildungs- oder Coachingangebot.
    Trägerzulassung

    Ihre Organisation

    Organisation und Verantwortlichkeiten
    Fachpersonal und Qualifikationen
    Qualitätsmanagement und Prozesse
    Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
    Verträge, Datenschutz und Beschwerden
    Maßnahmenzulassung

    Ihr konkretes Angebot

    Zielgruppe und Maßnahmeziel
    Inhalte, Dauer und Methoden
    Arbeitsmarktrelevanz
    Dozenten und Ausstattung
    Kosten und Wirtschaftlichkeit
    Der Ablauf

    Ein klarer Weg zur AZAV-Zertifizierung

    Weniger Unsicherheit, bessere Vorbereitung und ein Verfahren, das die relevanten Anforderungen von Anfang an transparent macht.
    1.
    Bedarf & Angebot
    Sie schildern Ihren Bedarf. Auf Basis eines standardisierten Fragebogens erhalten Sie ein passendes Angebot.
    2.
    Antrag & Vorbereitung
    Nach Beauftragung erfolgt die formelle Beantragung. 
    3.
    Audit Stufe 1 & 2
    Zunächst wird die Dokumentation geprüft, anschließend folgt das abschließende Zulassungsaudit.
    4.
    Entscheidung & Zertifikat
    Nach positiver Entscheidung erhalten Sie die Trägerzulassung; anschließend folgen jährliche Überwachungsaudits.
    Unverbindliche Erstanfrage
    Warum DeuZert?

    AZAV-Kosten, Voraussetzungen und Zertifizierungsstelle

    Eine unabhängige Fachkundige Stelle mit klarem Fokus auf Bildungsorganisationen und AZAV-Zulassungsverfahren – bundesweit und für alle sechs Fachbereiche.
    Seit 2009
    unabhängige Zertifizierungsstelle
    6 Fachbereiche
    vollständig zulassungsberechtigt
    Persönlich
    direkte Ansprechpartner im Verfahren
    Bundesweit
    für Träger und Maßnahmen tätig
    Häufige Fragen

    AZAV-Kosten, Voraussetzungen und Zertifizierungsstelle

    Antworten auf die wichtigsten Fragen vor Ihrer Anfrage.

    Was kostet eine AZAV-Zertifizierung?

    Die Kosten hängen unter anderem von Organisationsgröße, beantragten Fachbereichen, Standorten, Umfang der Maßnahmen und dem Prüfaufwand ab. Für ein belastbares Angebot werden diese Angaben über einen standardisierten Fragebogen erfasst.

    Welche Voraussetzungen gelten für eine AZAV-Trägerzulassung?

    Typischerweise sind Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, geeignete Leitungs- und Fachkräfte, rechtssichere Vertragsgrundlagen sowie ein wirksames System zur Qualitätssicherung nachzuweisen. Die konkreten Anforderungen hängen vom beantragten Fachbereich ab.

    Benötige ich zuerst die Träger- oder die Maßnahmenzulassung?

    Eine gültige Trägerzulassung nach § 2 AZAV ist Voraussetzung für die Maßnahmenzulassung. Bei einer Erstzulassung können beide Verfahren jedoch passend aufeinander abgestimmt werden.

    Was macht eine AZAV-Zertifizierungsstelle?

    Eine bei der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierte Fachkundige Stelle prüft, ob ein Träger beziehungsweise eine Maßnahme die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, führt die Audits durch und entscheidet über die Zulassung.

    Wie schnell ist die AZAV-Zulassung möglich?

    Die Gesamtdauer hängt wesentlich von Ihrer Vorbereitung und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Bei optimaler Vorbereitung kann die Zulassungsentscheidung nach Angaben von DeuZert in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen erfolgen.
    Unverbindliche Erstanfrage

    Welche AZAV-Zulassung passt zu Ihrem Vorhaben?

    Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Das DeuZert-Team meldet sich persönlich und klärt, wie Träger- und Maßnahmenzulassung für Ihr Vorhaben zusammenspielen. Anschließend erhalten Sie die passenden Anfrageformulare.



      Unverbindlich und datenschutzkonform. Keine automatische Terminbuchung.

      Sie benötigen Hilfe?

      Unser Kundendienst ist gerne für Sie da!
      Sie erreichen uns unter:kundendienst@deuzert.deTelefon: (03375)217459 0Telefax: (03375)217459 19
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