Hochschulring 2
AZAV-Zertifizierung für Bildungsanbieter
Machen Sie Ihre Bildungsangebote
förderfähig
Mit der AZAV-Träger- und Maßnahmenzulassung schaffen Sie die Voraussetzung für Angebote über AVGS und Bildungsgutschein.
Trägerzulassung nach § 2 AZAV als Grundlage
Maßnahmenzulassung für AVGS und Bildungsgutschein
Zulassungsentscheidung bei optimaler Vorbereitung in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen
Unverbindliche Erstanfrage · Persönliche Rückmeldung · Keine Terminbuchung erforderlich
Was benötigen Sie für Ihre AZAV-Zertifizierung?
Tragen Sie unverbindlich Ihre E-Mail-Adresse ein. Das DeuZert-Team meldet sich persönlich, bespricht Ihr Vorhaben und schickt Ihnen die passenden Anfrageformulare.
Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.
DAkkS-akkreditierte Fachkundige Stelle
Für AZAV-Zulassungsverfahren
Alle sechs Fachbereiche
Zulassungsberechtigt seit Beginn
Persönliche Begleitung
Direkte Ansprechpartner
Bundesweit anerkannt
Für Agenturen für Arbeit und Jobcenter
Ihr Ziel – unser Weg dorthin
Ein klarer Weg zur AZAV-Zertifizierung
Sie möchten geförderte Bildungsangebote anbieten. DeuZert unterstützt Sie dabei, die passende Zulassungsstrategie zu verstehen, Ihr Verfahren strukturiert vorzubereiten und die nächsten Schritte planbar umzusetzen.
Klarheit über den Bedarf
Sie erfahren, welche Träger- und Maßnahmenzulassungen für Ihr Vorhaben relevant sind und wie beide Verfahren zusammenspielen.
Strukturierte Vorbereitung
Fragebögen, Informationen und klare Prüfschritte helfen Ihnen, Unterlagen und Prozesse gezielt auf das Audit vorzubereiten.
Zugang zum Fördermarkt
Mit erfolgreicher Zulassung schaffen Sie die Grundlage für Angebote über Bildungsgutschein und AVGS.
Vom Bildungsträger zur förderfähigen Maßnahme
1.AZAV-Trägerzulassung
AZAV-Trägerzulassung
Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Fachkompetenz und Qualitätssicherung.
2.AZAV-Maßnahmenzulassung
AZAV-Maßnahmenzulassung
Prüfung von Arbeitsmarktrelevanz, Konzept, Kosten und Teilnahmebedingungen.
3.Förderfähiges Bildungsangebot
Förderfähiges Bildungsangebot
Grundlage für Angebote mit AVGS oder Bildungsgutschein.
Träger- und Maßnahmenzulassung
Zwei Leistungen, die sinnvoll zusammengehören
Die Trägerzulassung nach § 2 AZAV ist die Voraussetzung für eine Maßnahmenzulassung. Bei der Erstzulassung können beide Verfahren aufeinander abgestimmt und gegebenenfalls gemeinsam durchgeführt werden.
Trägerzulassung im Fokus: Für Organisationen, die arbeitsmarktpolitisch geförderte Leistungen anbieten möchten.
Maßnahmenzulassung als nächster Schritt: Für Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen sowie berufliche Weiterbildung.
Passende Fachbereiche: DeuZert ist für alle sechs Fachbereiche der aktiven Arbeitsförderung zulassungsberechtigt.
Für wen geeignet?
Für Anbieter arbeitsmarktnaher Bildungsleistungen
Die AZAV ist besonders relevant, wenn Ihre Leistungen über Jobcenter, Agenturen für Arbeit oder andere Förderwege finanziert werden sollen.
Bildungsträger
Weiterbildung, Umschulung und Qualifizierung.
Coachinganbieter
Aktivierung, Bewerbung und Integration.
Akademien
Berufliche und digitale Bildungsangebote.
Unternehmen
Eigene geförderte Bildungsbereiche.
Soziale Träger
Teilhabe, Rehabilitation und Unterstützung.
Beispiele
Typische förderfähige Bildungsangebote
Ob ein konkretes Angebot zugelassen werden kann, wird immer im Einzelfall geprüft.
Coaching & Aktivierung
Bewerbungstraining
Jobcoaching
Karrierecoaching
Gründungscoaching
Berufliche Orientierung
Integrationsbegleitung
Weiterbildung & Qualifizierung
IT-Weiterbildung
Kaufmännische Kurse
Teilqualifikation
Umschulung
Pflege & Gesundheit
Logistik & Technik
Warum AZAV?
Marktzugang für geförderte Bildung
Die Zulassung eröffnet Ihnen den Zugang zu öffentlich geförderten Teilnehmenden und schafft einen nachvollziehbaren Qualitätsnachweis.
Das erreichen Sie:
Angebote über Bildungsgutschein oder AVGS ermöglichen
Neue Zielgruppen und Fördermärkte erschließen
Qualität gegenüber Partnern und Teilnehmenden nachweisen
Qualität gegenüber Partnern und Teilnehmenden nachweisen
Interne Prozesse nachhaltig professionalisieren
Wichtig zu wissen:
Ohne die erforderliche Träger- und Maßnahmenzulassung können Angebote nicht über AVGS oder Bildungsgutschein gefördert werden.
Privat finanzierte Angebote bleiben grundsätzlich möglich.
Was wird geprüft?
Träger und Maßnahme werden getrennt bewertet
Die Trägerzulassung prüft Ihre Organisation. Die Maßnahmenzulassung bewertet das konkrete Bildungs- oder Coachingangebot.
Trägerzulassung
Ihre Organisation
Organisation und Verantwortlichkeiten
Fachpersonal und Qualifikationen
Qualitätsmanagement und Prozesse
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Verträge, Datenschutz und Beschwerden
Maßnahmenzulassung
Ihr konkretes Angebot
Zielgruppe und Maßnahmeziel
Inhalte, Dauer und Methoden
Arbeitsmarktrelevanz
Dozenten und Ausstattung
Kosten und Wirtschaftlichkeit
Der Ablauf
Ein klarer Weg zur AZAV-Zertifizierung
Weniger Unsicherheit, bessere Vorbereitung und ein Verfahren, das die relevanten Anforderungen von Anfang an transparent macht.
1.
Bedarf & Angebot
Sie schildern Ihren Bedarf. Auf Basis eines standardisierten Fragebogens erhalten Sie ein passendes Angebot.
2.
Antrag & Vorbereitung
Nach Beauftragung erfolgt die formelle Beantragung.
3.
Audit Stufe 1 & 2
Zunächst wird die Dokumentation geprüft, anschließend folgt das abschließende Zulassungsaudit.
4.
Entscheidung & Zertifikat
Nach positiver Entscheidung erhalten Sie die Trägerzulassung; anschließend folgen jährliche Überwachungsaudits.
Warum DeuZert?
AZAV-Kosten, Voraussetzungen und Zertifizierungsstelle
Eine unabhängige Fachkundige Stelle mit klarem Fokus auf Bildungsorganisationen und AZAV-Zulassungsverfahren – bundesweit und für alle sechs Fachbereiche.
Seit 2009
unabhängige Zertifizierungsstelle
6 Fachbereiche
vollständig zulassungsberechtigt
Persönlich
direkte Ansprechpartner im Verfahren
Bundesweit
für Träger und Maßnahmen tätig
Häufige Fragen
AZAV-Kosten, Voraussetzungen und Zertifizierungsstelle
Antworten auf die wichtigsten Fragen vor Ihrer Anfrage.
Die Kosten hängen unter anderem von Organisationsgröße, beantragten Fachbereichen, Standorten, Umfang der Maßnahmen und dem Prüfaufwand ab. Für ein belastbares Angebot werden diese Angaben über einen standardisierten Fragebogen erfasst.
Typischerweise sind Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, geeignete Leitungs- und Fachkräfte, rechtssichere Vertragsgrundlagen sowie ein wirksames System zur Qualitätssicherung nachzuweisen. Die konkreten Anforderungen hängen vom beantragten Fachbereich ab.
Eine gültige Trägerzulassung nach § 2 AZAV ist Voraussetzung für die Maßnahmenzulassung. Bei einer Erstzulassung können beide Verfahren jedoch passend aufeinander abgestimmt werden.
Eine bei der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierte Fachkundige Stelle prüft, ob ein Träger beziehungsweise eine Maßnahme die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, führt die Audits durch und entscheidet über die Zulassung.
Die Gesamtdauer hängt wesentlich von Ihrer Vorbereitung und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Bei optimaler Vorbereitung kann die Zulassungsentscheidung nach Angaben von DeuZert in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen erfolgen.
Unverbindliche Erstanfrage
Welche AZAV-Zulassung passt zu Ihrem Vorhaben?
Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Das DeuZert-Team meldet sich persönlich und klärt, wie Träger- und Maßnahmenzulassung für Ihr Vorhaben zusammenspielen. Anschließend erhalten Sie die passenden Anfrageformulare.
Unverbindlich und datenschutzkonform. Keine automatische Terminbuchung.