Hochschulring 2
Prüfungen
Übersicht unserer angebotenen Prüfungen:
Nachweis gemäß BSI-Gesetz §8a
Als Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) müssen Sie gemäß §8a BSI-Gesetz alle 2 Jahre Ihre IT-Sicherheit nachweisen. Dies erfolgt durch eine Prüfung nach BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV).
Wir unterstützen Sie dabei: Unsere IT-Sicherheitsdienstleistungen erfüllen die Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes und der branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S). DeuZert ist als Prüfstelle uneingeschränkt akzeptiert, da eine DAkkS-Akkreditierung für ISO/IEC 27001 vorliegt.
Wir unterstützen Sie dabei: Unsere IT-Sicherheitsdienstleistungen erfüllen die Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes und der branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S). DeuZert ist als Prüfstelle uneingeschränkt akzeptiert, da eine DAkkS-Akkreditierung für ISO/IEC 27001 vorliegt.
Wir prüfen Ihre IT-Systeme, -Prozesse und -Komponenten nach dem Stand der Technik
Wir stellen sicher, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten
Wir erstellen einen ausführlichen Prüfbericht