Neuigkeiten
Ergebnisse Koordinierungstreffen der Berliner Agenturen für Arbeit mit ausgewählten Fachkundigen Stellen (AZAV)
Am 17.09.2019 nahm auch auch der Fachliche Leiter von DeuZert(R) GmbH an diesem jährlichen Koordinierungstreffen teil. Schwerpunkte waren das Qualifizierungschancengesetz (QCG), das Pflegeberufegesetz 2020, die Nationale Weiterbildungsstrategie sowie erste Auswirkungen der Digitalisierung auf Unterrichtskonzeption und Zulassung.
Das QCG ersetzt die bisherige Beschäftigtenförderung WeGebAU. Es baut die Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise von Strukturwandel bedroht werden oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, aus. Der Zugang zu einer Weiterbildungsförderung für Beschäftigte unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße wird erweitert. Gefördert werden Weiterbildungskosten (Lehrgangskosten) und/ oder Arbeitsentgeltzuschuss. Es darf sich nicht um eine Aufstiegsfortbildung handeln. Weitere Informationen sind im beigefügten Dokument verfügbar.
Ab 01.01.2020 gilt das neue Pflegeberufegesetz (PfBG). Der Bundesdurchschnittskostensatz orientiert sich zukünftig an der Krankenpflege. § 34 PfBG sieht vor, dass Pflegeschulen Förderung nach dem SGB III beim Pflege-Ausgleichsfonds anzeigen müssen (Verrechnung erfolgt) – Zuwendungen Dritter sollten damit erst im Nachgang relevant werden. Weiterbildungskosten und Ausfallkosten für Praxisanleiter werden dann über den Pflege-Ausgleichsfonds abgedeckt.
In der Nationalen Weiterbildungsstrategie sind 10 Handlungsziele benannt, z.B. Qualifizierungsberatung, Qualität und Qualitätsbewertung oder Weiterentwicklung der Fortbildungsabschlüsse. In diesem Zusammenhang geht es auch um den Verzicht auf die Drittelkürzung bei Umschulungen.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an den Kundendienst von DeuZert(R) GmbH.