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AZAV-Zulassungspflicht für ALLE Standorte im Fachbereich 5 Transfergesellschaften

Grundsätzlich unterliegen alle Standorte, auch temporäre, im Fachbereich 5 Transfergesellschaften der Zulassungspflicht (müssen also auf das Trägerzertifikat). Nur bei extrem kurzfristen Maßnahmen, z.B. Profiling, kann nach Entscheidung der Fachlichen Leitung von DeuZert(R) davon abgesehen werden.


Fachliche Leitung der DeuZert GmbH

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