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Ausgabe von 2 AVGS mit unterschiedlicher Zielrichtung

Nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit existieren keinerlei technische Restriktionen für die Einbuchung (und damit Durchführung) parallel laufender AVGS-Maßnahmen mit unterschiedlichen Maßnahmezielen in den BA-Fachverfahren. Eine Ausgabe von zwei AVGS mit unterschiedlichen Zielsetzungen (Ziel 1 und Ziel 2) ist daher möglich.


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