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COVID-19: Vergütungen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Abwicklung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG)

DeuZert(R) liegt ein Schreiben der Bundesagentur für Arbeit zur Vergütungen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Abwicklung des am 28.03.2020 in Kraft getretenen Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) vor.


Die Bundesagentur hält bis zum 31.03.2020 alle Zahlungen an Bildungsträger aufrecht. Für alle Maßnahmen, die auf online-Lernformen basieren oder umgestellt wurden (Äquivalenzbescheinigung), werden auch weiterhin die vereinbarten Leistungen gezahlt.


Das SodEG hat das Ziel, die Liquidität der Bildungsträger und Erbringer anderer sozialer Dienstleistungen zu erhalten. Dazu werden Zuschüsse gewährt, sofern die Bereitschaft besteht, soziale Dienstleistungen anzubieten. Umsetzungsregelungen werden erwartet.


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