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Zugang zur Ausbildungsförderung für AusländerInnen und Geflüchtete erleichtert

Am 01. August 2019 ist das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz in Kraft getreten.
So wird der Zugang zu den Instrumenten der Ausbildungsförderung (u.a. abH, assistierte Ausbildung) nicht nur für Geflüchtete, sondern auch für EU-BürgerInnen und Drittstaatsangehörige erleichtert. Dies soll auch ergänzend zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen in die Berufsausbildung in Deutschland fördern. Zusätzlich wird durch das Gesetz die Sprachförderung des Bundes (Integrationskurse und Berufssprachkurse) für Asylbewerber und Geduldete ermöglicht.


Quelle: DIHK

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