Neuigkeiten
Neue Empfehlungen des Beirats bei der Bundesagentur für Arbeit nach § 182 SGB III werden gültig
Am 10.06.2025 wurde eine neue Fassung der Beiratsempfehlungen veröffentlicht. Sie tritt am 01.07.2025 in Kraft. Änderungen gegenüber der vorangegangenen Version wurden in roter Schrift kenntlich gemacht (vgl. Download unten).
Folgende Schwerpunkte bei den Änderungen haben sich ergeben:
I. Digitale Maßnahmen sind bei der Feststellung der Stichprobe für den jeweiligen Fachbereich zu berücksichtigen.
II. Abgrenzung Unterricht: Asynchrone Anteile in Maßnahmen sind kein Unterricht/ keine Maßnahmezeit.
III. Kalkulation: Asynchrone Bestandteile können einkalkuliert werden – der Kostensatz ist weiterhin durch die Anzahl der synchronen Maßnahme-/ Unterrichtsstunden zu teilen.
IV. Konzept: Eine eindeutige und abgegrenzte Darstellung hat zu erfolgen.
V. Zertifikate: Asynchrone Anteile in Maßnahmen sind auf Zertifikaten als solche zu kennzeichnen. Die Dauer ist in Zeitstunden anzugeben.
Die Beiratsempfehlungen stehen hier oder auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit zum Download bereit.