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Neue Bundes-Durchschnittskostensätze 2019 veröffentlicht

Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt und veröffentlicht jährlich jeweils im Juni des Jahres die durchschnittlichen Kostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III als auch für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III (s. § 3 Abs. 2 AZAV).


Die aktuell gültigen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS), gültig ab 3. Juni 2019, finden Sie nachfolgend zum Download.


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