Hochschulring 2
Neuigkeiten
Neue Bundes-Durchschnittskostensätze 2019 veröffentlicht
Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt und veröffentlicht jährlich jeweils im Juni des Jahres die durchschnittlichen Kostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III als auch für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III (s. § 3 Abs. 2 AZAV).
Die aktuell gültigen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS), gültig ab 3. Juni 2019, finden Sie nachfolgend zum Download.
Fachliche Leitung der DeuZert GmbH