Neuigkeiten

Information für Maßnahme-/ Bildungsträger zu Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 01.01.2023

Seit dem 01.01.2023 erfolgt die Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gesetzlich Versicherter elektronisch (eAU).
Um die offenen Fragen diesbezüglich für den Rechtskreis SGB II und III zu beantworten, hat die Bundesagentur ein entsprechendes Informationsschreiben herausgegeben (vgl. Anlage zum Download).

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