Neuigkeiten

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz - PrävG)

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, gesundheitsorientierte Inhalte oder aufsuchende Sozialarbeit in Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung aufzunehmen, solange der Arbeitsmarktbezug der zugelassenen Maßnahme eindeutig erkennbar ist.


Ein individuelles Gesundheitscoaching mit Inhalten wie Anamnese, Erstellung
eines Gesundheitsprofils, Ernährungscoaching und Begleitung zu Fach- und
Zahnärzten u.a., obliegt der persönlichen Daseinsfürsorge und weist zudem
keinerlei Arbeitsmarktbezug i. S. der Zielsetzung des § 45 SGB III aus.


Siehe auch jüngst veröffentliche Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit (vom 27.02.2019): Pressemitteilung

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