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Datenbank zu Eintragung von Maßnahmeangebote nach § 45 SGB III

Es können nun auch die Maßnahmeangebote nach § 45 SGB III in einer Datenbank der Bundesagentur für Arbeit erfasst werden. In dieser Datenbank können Angebote – entsprechend der Filtersetzung – identifiziert werden. Wie bei FbW-Maßnahmen ist auch im Bereich der Maßnahmen nach § 45 SGB III der Träger frei in seiner Entscheidung, ob er seine Angebote in der Datenbank erfasst oder nicht.

Bitte beachten Sie dazu folgenden Link:


https://www.arbeitsagentur.de/avgs

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