Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Umsetzungshinweis 1/2026 für AZAV §§ 3, 4 Maßnahmenzulassungen.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den Umsetzungshinweis 1/2026 mit Gültigkeit ab 15.01.2026 bekannt gegeben (vgl. Anlage).

Dieser Umsetzungshinweis gilt für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 4 S. 3 Nr. 1 SGB III und für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung – dabei sowohl für die Zulassung von Maßnahmen wie auch für die Zulassung von Maßnahmebausteinen.

Er ersetzt die Umsetzungshinweise 1/2016 (Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber / Betriebliche Lernphasen) sowie 2/2016 (Dauer einer Maßnahme-/Unterrichtsstunde) und gilt für Maßnahmenzulassungen ab 01.07.2025.

Es ergibt sich durch den Umsetzungshinweis grundsätzlich kein neuer Sachverhalt.

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