Neuigkeiten

Bundesagentur für Arbeit hat neue Informationen für Maßnahme-/ Bildungsträger zum Umgang mit FbW- und Reha-Maßnahmen ab 01.01.2025 veröffentlicht

Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wird ab 01.01.2025 die Zuständigkeit für die Beratung,
Bewilligung und Finanzierung der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sowie für
Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Näheres findet sich im hier verlinkten Informationsblatt.
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