Neuigkeiten

Bundesagentur für Arbeit hat neue Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) veröffentlicht

Die neuen B-DKS finden Anwendung für alle Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei DeuZert ab dem 01. Juli 2024 eingereicht wird. Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 30. Juni 2024 bei DeuZert eingereicht wurden, unterliegen den (alten) B-DKS mit dem Stand: 01. Juli 2022.
Die neuen B-DKS sind hier auf unserer Webseite verfügbar.
Fachliche Leitung der DeuZert GmbH

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