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Bekanntmachung neuer Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III zum 29.12.2022

In den neuen Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III wurden die Standards für Maßnahmezertifikate angepasst. Zukünftig muss auf dem Zulassungszertifikat erkennbar sein, ob es sich um Präsenzmaßnahmen, virtuelle Maßnahmen oder hybride Maßnahmen handelt.
Die Regelung tritt 8 Wochen nach Bekanntgabe in Kraft.

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