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BA-Umsetzungshinweis zum Führerschein-Erwerb Klasse B im Rahmen zugelassener Maßnahmen der Arbeitsförderung (gültig ab 01.05.2018)

Für Maßnahmezulassungen beider Fachbereiche gilt ab 01.05.2018 folgende Festlegung: Der Erwerb des Führerscheins der Klasse B ist grundsätzlich dem Bereich der privaten Daseinsfürsorge zuzurechnen und kann daher in der Regel nicht im Rahmen von Maßnahmen der Arbeitsförderung zugelassen werden. Details sind in beigefügten Dokument zu finden.

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