Hochschulring 2
Neuigkeiten
BA-Umsetzungshinweis zum Führerschein-Erwerb Klasse B im Rahmen zugelassener Maßnahmen der Arbeitsförderung (gültig ab 01.05.2018)
Für Maßnahmezulassungen beider Fachbereiche gilt ab 01.05.2018 folgende Festlegung: Der Erwerb des Führerscheins der Klasse B ist grundsätzlich dem Bereich der privaten Daseinsfürsorge zuzurechnen und kann daher in der Regel nicht im Rahmen von Maßnahmen der Arbeitsförderung zugelassen werden. Details sind in beigefügten Dokument zu finden.