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Aktualisierte Handlungsanweisung SARS-CoV-2 für IT Sicherheitskatalog gem. § 11 Abs. 1a EnWG

Auf Grund der aktuellen Pandemie Entwicklung hat sich die DAkkS gemeinsam mit der Bundesnetzagentur zu einer erneuten Anpassung der Handlungsanweisung zum Umgang mit den Risiken im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) für die Tätigkeit der Zertifizierungsstellen im Bereich des IT-Sicherheitskatalogs für Betreiber von Strom- und Gasnetzen entschieden. Beigefügtes Dokument mit Stand 02.11.2020 zur Beachtung.


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