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Abschlussorientierte Weiterbildungen und Weiterbildungsprämie

Hierzu gibt es mit den „Fachlichen Weisungen FBW“ der Bundesagentur für Arbeit vom 20.04.2017 eine Neuregelung.
Eine Prämienzahlung setzt voraus, dass ... die Weiterbildung zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist (hierzu gehören Umschulungen, Vorbereitungslehrgänge auf Externen- bzw. Nichtschülerprüfungen und berufsanschlussfähige Teilqualifikationen im Sinne der BA) und die Weiterbildung im Zeitraum 1.8.2016 - 31.12.2020 beginnt.

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