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DIN EN ISO 9001:2015 Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen

Jedes Jahr entschließen sich mehr und mehr Organisationen, diese Norm als wichtiges Qualitätsmanagementwerkzeug zu nutzen.
Als bedeutendste Norm zum Qualitätsmanagement ist sie weit verbreitet und bekannt nicht nur in der Industrie sondern auch bei Dienstleistern und Behörden bzw. öffentlichen Einrichtungen.
Organisationen jeder Größe und aller Branchen können mittels einer Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle wie DeuZert® den Nachweis erbringen,

  • fähig zu sein, beständig Produkte und Dienstleistungen zu liefern, die die Kundenanforderungen und zutreffende gesetzliche und behördliche Anforderungen erfüllen,
  • die Erhöhung der Kundenzufriedenheit in den Mittelpunkt zu stellen und
  • Risiken und Chancen zu beherrschen und damit eine ständige Verbesserung zu erreichen.

Das DIN EN ISO 9001:2015 Zertifikat der DeuZert® Deutsche Zertifizierung in Bildung und Wirtschaft GmbH ist ein wirkungsvolles und vertrauensbildendes Instrument, um

  • die eigene Wettbewerbfähigkeit zu verbessern,
  • Vertrauen bei Kunden zu schaffen und damit höhere Auftragschancen zu generieren,
  • bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein wirksames Qualitätsmanagementsystem nachweisen zu können sowie
  • die geforderte Verfahrensdokumentation, speziell für IT-gestützte Verfahren, gemäß GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) vorhalten zu können.

Der Verfahrensablauf der DeuZert(R) Zertifizierung sieht vor:

  1. Angebot auf Grundlage eines standardisierten Fragebogens
  2. Beauftragung der Zertifizierung
  3. Formelle Beantragung der Zertifizierung
  4. Optionales Voraudit
  5. Planung des Zertifizierungsaudits
  6. Stufe 1 Audit als vorrangige Dokumentationsprüfung auf Zertifizierungsfähigkeit
  7. Stufe 2 Audit mit abschließenden Auditbericht
  8. Entscheidung zur Zertifizierung im DeuZert(R)-Zertifizierungsausschuss
  9. Zertifikatserteilung für drei Jahre
  10. ab dem Folgejahr zwei kalenderjährliche Überwachungsaudits
  11. Re-Zertifizierungsaudit mit Verlängerung des Zertifikats um weitere drei Jahre [auf Wunsch]

Zur Angebotsabfrage und für weitere Informationen können folgende Verweise genutzt werden:

Anfrage zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015
Allgemeine Informationen
WP04 A - F16_17_Anfrage.pdf (149.36KB)
Anfrage zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015
Allgemeine Informationen
WP04 A - F16_17_Anfrage.pdf (149.36KB)
Anfrage zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015
Standortbezogene Informationen
WP04 A - F16a_14_Anfrage Standort.pdf (97.04KB)
Anfrage zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015
Standortbezogene Informationen
WP04 A - F16a_14_Anfrage Standort.pdf (97.04KB)
DeuZert-Verfahren zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015
Beschreibung des Verfahrens
WP04 A - D02_22_Zertifizierungsverfahren ISO 9001.pdf (134.8KB)
DeuZert-Verfahren zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015
Beschreibung des Verfahrens
WP04 A - D02_22_Zertifizierungsverfahren ISO 9001.pdf (134.8KB)

Ergänzende Informationen

Dreh- und Angelpunkt der Norm ist der prozessorientierte Ansatz, der das Planen-Durchführen-Prüfen-Handeln-Modell umfasst. Alle wesentlichen Prozesse der Organisation werden davon geprägt.
Ergänzend wirken die sieben Grundsätze des Qualitätsmanagements:

1) Kundenorientierung
2) Führung
3) Einbeziehung von Personen
4) Prozessorientierter Ansatz
5) Verbesserung
6) Faktengestützte Entscheidungsfindung
7) Beziehungsmanagement

DeuZert-Zertifikate im deutschen Vergaberecht

Gemäß Artikel 44 Abs. 1 Vergaberichtlinie (2014/24/EU) in Verbindung mit der deutschen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber nur Zertifikate von akkreditierten Zertifizierungsstellen akzeptieren. DeuZert ist akkreditiert, somit sind DeuZert-Zertifikate im öffentlichen Vergaberecht akzeptiert.

DIN EN ISO 9001 und die Verfahrensdokumentation nach GoBD

Mit dem Schreiben vom 14. November 2014, den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“, hat das BMF dargelegt, welche Vorgaben aus Sicht der Finanzverwaltung an IT-gestützte Prozesse zu stellen sind.

Für die Prüfung der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit ist nach den GoBD eine aussagefähige und aktuelle Verfahrensdokumentation notwendig. Diese gehört zu den Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen i. S. d. § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO bzw. § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB und ist entsprechend § 147 Abs. 3 S. 1 AO bzw. § 257 Abs. 4 HGB über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren aufzubewahren.

DIN EN ISO 9001 zertifizierte Organisationen haben es hier einfach! Nehmen Sie Ihre vorhandenen Verfahrensanweisungen - speziell für alle Ihre IT-gestützten Verfahren, fügen Sie sämtliche Handbücher und Bedienungsanleitungen Ihrer im Einsatz befindlichen Hard- und Software hinzu und Ihre Verfahrensdokumentation ist verfügbar.

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