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SGB III/ AZAV: Offizielle Rücknahme der Regelungen mit Bezug zur Corona-Pandemie
Mit Blick auf die bundesweite Rücknahme der erlassenen Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie werden alle diesbezüglichen (Sonder-) Regelungen zum Zulassungsgeschehen ab sofort zurückgenommen. Die betrifft insbesondere die zwischen BMAS, Bundesagentur für Arbeit und DAkkS GmbH abgestimmten "Leitlinien im Umgang mit der Corona-Pandemie für fachkundige Stellen" und die "Handlungsanweisungen zum Umgang mit den Risiken im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Covid-19 für die Tätigkeit von fachkundien Stellen im Bereich AZAV", Stand 23.03.2022.
Speziell die Regelungen zu den Äquvivalenzbescheinigungen unterlagen einer Befristung durch die Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III, die ohnehin bereits abgelaufen ist.