Hochschulring 2
Neue Bundes-Durchschnittskostensätze durch Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht
Am 01.07.2026 hat die Bundesagentur für Arbeit neue Bundes-Durchschnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (inkl. Maßnahmen zur ganzheitlichen Betreuung) veröffentlicht.
Die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze finden Anwendung für alle Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei DeuZert ab dem 01. Juli 2026 eingeht. Für alle Anträge auf Zulassung, die bis zum 30. Juni 2026 bei DeuZert eingereicht wurden, sind die (alten) Bundes-Durchschnittskostensätze mit Stand vom 01. Juli 2024 maßgeblich.