NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist in Kraft getreten.

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 in deutsches Recht. Damit sollen einheitliche Sicherheitsstandards für Unternehmen in (hoch-) kritischen Sektoren und Behörden mit kritischer Infrastruktur geschaffen werden, um die digitale Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Abwehrfähigkeit gegen Cyberangriffe zu verbessern.

Jetzt müssen ca. sechsmal mehr Unternehmen diese neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird die Einhaltung von NIS-2 überwachen und bei der Umsetzung unterstützen. DeuZert verfügt über langjährig erfahrene Experten und Auditoren, um auch bei Ihnen mehr Cybersicherheit zu generieren.

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