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Förderprogramme für berufliche Qualifizierung/ Weiterbildung in Berlin-Brandenburg


Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über Fördermöglichkeiten für berufliche Qualifizierung/ Weiterbildung in der Region Berlin-Brandenburg.

Sicher ist in vielen Fällen eine ausführliche Beratung für Interessierte nötig. Dafür stehen die Industrie- und Handelskammern, Volkshochschulen, Agenturen für Arbeit/ Jobcenter aber auch viele Weiterbildungsorganisationen zur Verfügung. Grundsätzlich ist aber zu beachten, dass der Förderantrag immer VOR Abschluss eines Bildungsvertrages gestellt werden muss.

Aufstiegsstipendium

Wer nach abgeschlossener Ausbildung ein Studium beginnt, kann bis zu 933 € Unterstützung/ Monat erhalten. Voraussetzungen sind mind. zwei Jahre Berufserfahrung sowie überdurchschnittliche Leistungen in Ausbildung oder Beruf. Es gibt keine Altersbegrenzung.

Weitere Informationen unter:

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH

Bildungscheck Brandenburg

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg können sich mit dem Bildungscheck bis zu 2 Qualifizierungen im Jahr fördern lassen. Bei einer Eigenbeteiligung von mind. 30 % gibt das Land je Qualifizierung bis zu 500 € zur Kursgebühr dazu. AntragstellerInnen dürfen in den vorangegangenen sechs Monaten vor Antragstellung an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben.

Weitere Informationen unter:

LASA Brandenburg GmbH

Bildungsgutschein

In Zeiten ohne Arbeit kann die berufliche Qualifizierung mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Dabei handelt es sich meist um die Teilnahme an einer mehrmonatigen Bildungsmaßnahme, für die alle entstehenden Kosten übernommen werden. Das Arbeitslosengeld wird weiter gezahlt. Über die Vergabe des Bildungsgutscheins entscheidet ein Arbeitsberater der örtlichen Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen unter:

Agentur für Arbeit

Bildungsprämie

Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass der Antragsteller/ die Antragsstellerin erwerbstätig ist und eine bestimmte Einkommensgrenze (siehe unter weitere Informationen) nicht überschreitet. Mit dem "Prämiengutschein" übernimmt der Staat die Hälfte der Weiterbildungskosten bis zu einer Höhe von max. 500 €. Liegen die Kosten der Weiterbildung über 1.000 €, kann das "Weiterbildungssparen" im Zusammenhang mit einer vorhandenen Arbeitnehmer-Sparzulage genutzt werden.

Weitere Informationen unter:

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Aufstiegs-BaföG

Nicht nur angehende Meister, sondern auch Techniker, Kaufleute, Betriebswirte u.a. können für ihre Qualifizierung einen staatlichen Zuschuss erhalten. Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 €. Davon sind 40 % Zuschuss, der Rest ist ein zinsgünstiges Darlehen. Auch die Kosten des Lebensunterhaltes können, abhängig vom Familienstand, gefördert werden.

Weitere Informationen unter:

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung, d. h. die Berufsabschlussprüfung muss mit besser als "gut" bestanden sein. Der Antragsteller/ die Antragstellerin muß jünger als 25 Jahre sein sowie mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein. Die Förderung beträgt insgesamt 5.100 € (= jährlich 1.700 €) bei einem Eigenanteil von jährlich höchstens 180 €.

Weitere Informationen unter:

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbh

Einstiegszeit für Jugendliche

Ziel der Förderung durch das Brandenburger Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) ist die Unterstützung junger Fachkräfte bei ihrer passgenauen Vermittlung und ihrer nachhaltigen Eingliederung in Unternehmen im Land Brandenburg. Gefördert werden anteilig die Kosten für notwendige arbeitsplatzorientierte Qualifizierungen/ Weiterbildungen bis zu 70% der Kosten.

Weitere Informationen unter:

IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg

MAWISTA-Stipendium

Es werden hier Studierende im Ausland mit Kind finanziell gefördert. Der Stipendiat erhält 500 Euro im Monat für einen Zeitraum von 12 Monaten.

Weitere Informationen unter:

MAWISTA GmbH

Zur Ausweitung dieser Übersicht auf andere Förderprogramme für berufliche Qualifizierung/ Weiterbildung können Sie selbst beitragen, in dem Sie uns zu entsprechenden Möglichkeiten (mit Quellenangabe) direkt informieren. Danke.

Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

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