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01.06.2017

BA veröffentlicht neue Bundes-Durchschnittskostensätze 2017

Heute hat die Bundesagentur für Arbeit neue Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht. Sie finden Anwendung für Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei DeuZert ab dem 01.06.2017 eingereicht wird. Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 31. Mai 2017 bei DeuZert eingereicht wurden, unterliegen den (alten) B-DKS mit Stand: 01.06.2016.

 Bundes-Durchschnittskostensätze §§ 81, 82 Stand 01. Juni 2017.pdf
 Bundes-Durchschnittskostensätze § 45 Stand 01. Juni 2017.pdf


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