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07.09.2022

Neue Fassung der Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III am 07.09.2022 veröffentlicht

Die Empfehlung "Berücksichtigung von Zertifikaten/Anerkennungen unabhängiger Stellen im Zulassungsverfahren nach § 181 Abs. 4 S. 2 SGB III - Vermeidung von Doppelprüfungen" wurde mit Bezug auf staatliche, staatlich genehmigte und staatlich anerkannte Pflegeschulen sowie die bundeseinheitlich geregelte Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann nach §6 Abs. 2 S. 1 PflBRefG präzisiert.
Die neuen Empfehlungen sind unterstrichen dargestellt und für DeuZert verbindlich anzuwenden.
Ihre Fachliche Leitung von DeuZert

 Empfehlungen_Beirat_20220907.pdf


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