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DeuZert®-Neuigkeiten


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04.07.2022

Bundesagentur für Arbeit hat neue Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) veröffentlicht

Die neuen B-DKS finden Anwendung für alle Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei DeuZert ab dem 01. Juli 2022 eingereicht wird. Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 30. Juni 2022 bei DeuZert eingereicht wurden, unterliegen den (alten) B-DKS mit dem Stand: 01.Juli 2020.
Die neuen B-DKS sind hier auf unserer Webseite verfügbar.
Fachliche Leitung der DeuZert GmbH

 B-DKS_§81_01.07.22.pdf
 B-DKS_§45_01.07.22.pdf


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