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DeuZert®-Neuigkeiten


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30.12.2020

Neue Bundes-Durchschittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 5 SGB III ab 01.01.2021

Bezüglich unserer Neuigkeit vom 16. Dezember 2020 können wir nun ergänzend die neuen Bundes-Durchschittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 5 SGB III, gültig ab 1. Januar 2021, bekannt geben.
Fachliche Leitung DeuZert GmbH

 bdks-p-45-2021_ba.pdf


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